Bestattung

In schweren Stunden braucht es Menschen, die verstehen.
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Ein Sterbefall tritt ein

Bei einem Sterbefall müssen bestimmte Maßnahmen innerhalb eines gewissen Zeitraumes und in der richtigen Reihenfolge getroffen werden.
Tritt der Tod zu Hause ein, benachrichtigen wir für sie den Totenbeschauarzt und vereinbaren mit ihm einen Termin. Erst nach der Totenbeschau darf der Leichnam des Verstorbenen angekleidet und abtransportiert werden.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Anstaltsleitung die Veranlassung der Totenbeschau und die Verständigung der Hinterbliebenen vom Tod ihres Angehörigen. Den Termin für die Abholung vereinbaren wir direkt mit dem Krankenhaus oder dem Pflegeheim.

Wird eine Leiche an einem anderen Ort, z.B. bei einem Unfall, aufgefunden, ist bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Auch hier gilt, dass erst nach der Freigabe des Leichnams durch den zuständigen Arzt und gegebenenfalls zusätzlich durch den Staatsanwalt der Verstorbene abgeholt werden darf.

In weiterer Folge beraten wir sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten zur Gestaltung der Trauerfeier und übernehmen für sie alle notwendigen Formalitäten mit den Behörden, dem Pfarramt, der Friedhofsverwaltung und der Bestattungsvorsorgeversicherung.

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Das Aufnahme­gespräch

In diesem Gespräch beraten wir sie, bei uns im Büro oder bei ihnen zu Hause, über alle notwendigen weiteren Schritte. Wir wählen mit ihnen die gewünschte Form der Bestattung, reservieren für sie den Ort der Trauerfeier, helfen ihnen bei der Auswahl des Sarges und bereiten mit ihnen Schritt für Schritt eine würdevolle Trauerfeier vor. Dazu gehört auch die Gestaltung von Zeitungsparten, Trauerbriefen und Trauerandenken. Auch die Auswahl der Musik kann bereits getroffen werden.

Zu diesem Gespräch bitten wir sie mitzubringen:

  • die Geburtsurkunde
  • die Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • einen Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • einen Nachweis des letzten Wohnsitzes (Meldezettel)
  • ev. einen urkundlichen Nachweis des akademischen Grades (Rolle)
  • bei Verwitweten benötigt man zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • bei Geschiedenen, das Scheidungsurteil oder die Heiratsurkunde mit einem Scheidungsvermerk
  • die Kleidung für den Verstorbenen
  • ein Foto des Verstorbenen, gerne auch in digitaler Form
  • wenn vorhanden, die Originalpolizze einer Sterbeversicherung (z.B. Wiener Verein)

Die Aufbahrung

Sie bietet ihnen, den Verwandten, Freunden und Bekannten die Gelegenheit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden und ihm die letzte Ehre zu erweisen. Die Feier findet an einem Ort ihrer Wahl, in einer Kirche, Friedhofskapelle, Einsegnungshalle oder in in einem unserer Verabschiedungsräume statt.
Zu der von ihnen gewünschten Zeit haben wir für sie alles vorbereitet. Der Sarg steht aufgebahrt im Mittelpunkt und wird, umgeben von Kerzen, Kandelabern und Sträuchern, mit den gespendeten Blumenkränzen und Gestecken von uns dekoriert. In der Zeit der Aufbahrung besteht die Möglichkeit sich in aller Stille von ihrem Liebsten zu verabschieden.

Die Trauerfeier

Danach beginnt die eigentliche Zeremonie, durch die entweder ein geistlicher oder auch ein weltlicher Redner führt. Auf Wunsch können sie selbstverständlich auch selbst die Trauerrede halten. Im ländlichem Raum sind Trauerfeiern oft mit ortsüblichen Traditionen verbunden und von der Gestaltung her etwas eingeschränkt.

Die Feier selbst wird mit der Musik ihrer Wahl begleitet. Oft werden Lieblingsstücke des Verstorbenen oder mit gemeinsamen Erinnerungen verbundene Lieder gespielt. Bei einem Erdbegräbnis bewegt sich nach der Trauerfeier der „Trauerzug“ zum Grab, wo der Sarg nach einigen letzten Worten des Redners der Erde übergeben wird.

Nach einer Verabschiedung (Feuerbestattung) wird der Sarg entweder in ein Konduktfahrzeug gestellt und zum Krematorium überführt oder es besteht noch die Möglichkeit, dass sich die Trauergäste ein letztes Mal vom Verstorbenen verabschieden können.

Im Anschluss an die Trauerfeier begibt man sich zum Totenmahl, auch „Leichenschmaus“ genannt. Das gemeinsame Essen soll im Gedenken an den Toten stattfinden und einen zwanglosen Rahmen bieten, in dem Geschichten und Erinnerungen rund um den Toten erzählt werden können.

Woran ist nach der Be­erd­igung zu denken

Die Abmeldung des Wohnsitzes erfolgt durch das Standesamt.

  • Verlassenschaftsabhandlung
    Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen. Danach stellt der Notar fest, ob ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt wird. Er benötigt dazu von Ihnen die Sterbeurkunde, Rechnungen, Vermögensnachweise und – wenn vorhanden, das Testament bzw. eine letztwillige Verfügung.
  • Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen
    müssen bei der entsprechenden Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.
    Hierfür benötigen Sie:
    • Sterbeurkunde
    • Heiratsurkunde nach dem Tod
    • Personaldokumente beider Ehegatten
    • Pensionsbescheide
    • eventuell Nachweis über die Versicherungszeiten
  • Versicherungen
    Zur Behebung der allfälligen Versicherungssumme müssen der Versicherung folgende Dokumente vorgelegt werden.
    •  Sterbeurkunde
    • Versicherungspolizze
    • Bestätigung über die letzte Beitragszahlung
    • Personalausweis des Antragstellers

    Polizzen, die auf eine namentlich genannte „begünstigte Person“ lauten, können nur von dieser eingelöst werden.

  • Bedachtnahme auf bestehende Verträge
    Auf den Namen des Verstorbenen abgeschlossene Verträge und Verpflichtungen müssen gelöst oder geändert werden z.B.:
    • Miet- und Pachtverträge
    • Bankangelegenheiten (Konten, Daueraufträge...)
    • Versicherungen
    • Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Telefonbucheintragungen
    • Weitere verpflichtende Verträge

Verständnis, Geduld und Vertrauenswürdigkeit.

 

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