Über­führ­ungen im In- und Aus­land

Organisation und Durchführung
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04. Jul. 2019

Über­führ­ungen im In- und Aus­land

Die Überführung von Verstorbenen in das, oder vom Ausland ist keine einfache Angelegenheit. Je nach Land und Transportart gibt es unterschiedliche Vorschriften und Schwierigkeiten.
Bevor der Verstorbene seine Reise antreten kann, müssen eine internationale Sterbeurkunde, ein internationaler Leichenpass, Seuchenfreiheitsschein sowie eine Überführungsbewilligung besorgt werden. Dies ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Um alle Formalitäten zu erledigen, benötigen wir im Schnitt ein bis zwei Werktage. Nicht in jedem Land gelten die gleichen Regeln und manchmal müssen die Dokumente zusätzlich durch die Botschaft legalisiert und beglaubigt werden.
In Ländern wie die USA, einige Staaten in Afrika, Philippinen oder in Bereichen von England, muss der Verstorbene vor dem Flug konserviert werden. Die Thanatopraxie übernimmt die Bestattung im Sterbeland. Für den Transport mit dem Passagierflugzeug wird ein Flugtransportsarg mit luftdichtem Zinkeinsatz, der als Sarg nicht zu erkennen ist verwendet.
Für Überführungen innerhalb Europas wird dennoch aus Kostengründen der Landweg bevorzugt. Auch hier muss der Holzsarg einen Einsatz aus Zink beinhalten und luftdicht verlötet werden.
Erst wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, kann die Überführung in das Bestimmungsland durchgeführt werden.
Die Kosten sind oft von der Bestattungsvorsorgeversicherung abgedeckt, ein Vermerk in der Polizze gibt darüber Auskunft. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot.

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